30.04.2023 | Gründe für krankheitsbedingten Ausfall angeben? Für alle Beschäftigte und Auszubildende ist klar: Was ich habe und warum ich mich nicht gut fühle, gehört zu meiner Privatsphäre. Ich bin nicht auskunftspflichtig. Auch die Krankenkasse und mein Arzt werden meinem Arbeitgeber keine Auskunft erteilen. ABER: In Sachsen gilt das nicht für Studierende! Das muss sich ändern!