EINLADUNG

2. Transferforum: Künstliche Intelligenz und Gute Arbeit am 9. Februar in Chemnitz

24.01.2023 | Die Planung, die Gestaltung, die Einführung und der Betrieb von Software-Lösungen, die Instrumente künstlicher Intelligenz nutzen, sind durch gesellschaftliche Normen reglementiert, in denen sich die technischen Möglichkeiten entfalten können. Wir laden Euch herzlich ein zum 2. Transferforum zum Thema Künstliche Intelligenz und Gute Arbeit am 9. Februar in der Experimentier- und Digitalfabrik der TU Chemnitz.

Thematisch anknüpfend an das erste Transferforum und Euren Anregungen und Bedarfen folgend, widmen wir uns im zweiten Teil den „Qualitäts- und Gestaltungskriterien für eine vertrauenswürdige künstliche Intelligenz aus Sicht der betrieblichen Interessensvertretung“.

Neben weiterführenden fachlichen Inputs haben wir die Möglichkeit uns die Experimentier- und Digitalfabrik anzuschauen. Dazu werden uns außerdem verschiedene KI-Demonstratoren vorgeführt.

Darum geht es bei unserem Transferforum

Die gesellschaftlichen Normen sind zum Teil in Gesetzen und Verordnungen (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Datenschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung etc.), zum Teil in Handlungsempfehlungen (z.B. der EU, der Datenschutzkonferenz, Ethik-Kommission) und zum Teil in technischen Normen (Roadmap, DIN EN ISO-Werk) konkretisiert. Deren Kenntnis und Anwendung bereits im Entwicklungsstadium von KI-Lösungen ist zur Realisierung der gewünschten technischen Problemlösungen erforderlich. Dies ist eine komplexe Aufgabe für die Entwicklungsingenieur*innen und eine große Herausforderung für die Mitbestimmung des Betriebsrats.

Die Entwicklung und Einführung von KI-basierten Technologien wie auch die Mitbestimmungsstrategien des Betriebsrats haben Erfolgschancen, wenn sie in einen strukturierten, standardisierten Entwicklungsprozess eingebunden sind. In einem solchen Prozess ist die notwendige Transparenz des Verfahrens und der Lösungen herzustellen, unterschiedliche bzw. widersprüchliche Interessen sollten durch Betriebsvereinbarungen ausgeglichen werden und auf diese Weise die Grundlagen für eine konstruktive Zusammenarbeit im Betrieb gelegt werden. Auch dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die der Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung zu lösen hat.

Das sind die Themenschwerpunkte des 2. Transferforums am 9. Februar 2023

  1. Bilanz des ersten Forums: Was ist KI und wie kommt KI in die Betriebe?
  2. Ausgewählte rechtliche Rahmenbedingungen der KI-Gestaltung
  3. Ausgewählte Gestaltungsempfehlungen und -leitlinien zur KI-Gestaltung
  4. Strukturierter und standardisierter Entwicklungs- und Einführungsprozess von KI-Lösungen: Am Beispiel des LAGOM-Modells
  5. Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats: Wie kann man „im Gehen lernen“?
  6. Zusammenfassung und Planung der weiteren Arbeitsschritte

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Nutzt für die ANMELDUNG gern das Anmeldeformular, das ihr am Ende der Seite herunterladen könnt. Eure zeitnahe Anmeldung schickt ihr bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Betriebsräte Bildung Sachsen. Auch Rückfragen bitte an die Betriebsräte Bildung Sachsen.

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Von: az

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