Tarifbindung!

Tarifbindung bei Logistikpark Stollberg!

04.03.2025 | Seit 1. März gibt es eine Tarifbindung für die Beschäftigten im Logistikpark Stollberg. Die Belegschaft hatte sich zuvor gut bei der IG Metall organisiert und nach etlichen Aktionen und drei Tarifverhandlungen ihren Tarifvertrag mit der IG Metall erreicht.

Aktive Mittagspause bei Logistik Stollberg 2024 - Foto: IG Metall

„Damit wird die Ungleichbehandlung der Beschäftigten beendet“, berichtet Robert Fink, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Chemnitz. „Und die Einkommen, Zuschläge, Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen steigen. Gute Regelungen der Vergangenheit, wie die Gewährung von monatlich 50 Euro Gutscheinen, werden fortgeführt. Dies ist der erste Schritt zu größerer Sicherheit und mehr fairer Teilhabe“

Der Tarifvertrag ist schon nach einem Jahr Laufzeit wieder kündbar, so dass schon im Frühjahr 2026 die Verhandlungen über weitere Verbesserungen aufgenommen werden können.

Hier einige Eckpunkte:

  • Gleiches Geld für gleiche Arbeit durch Eingruppierungsgerechtigkeit wird gewährleistet
  • Der Grundlohn geht deutlich rauf, variable Bestandteile in Entgelttabelle eingepreist
  • Es besteht die Möglichkeiten der Anwendung von Zusatzstufen
  • Der Nachtzuschlag auf 30 Prozent angehoben (bisher 25%)
  • Der Urlaubsanspruch startet bei 28 Tagen, nach 2 J. = 30 Tage, nach 20 J. = 31 Tage (bisher 24-30 Tage)
  • Beim Weihnachtsgeld gibt es eine deutliche Erhöhung in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit (bisher 825 Euro)
  • Wo keine Leistungsentgelte zur Anwendung kommen, gilt eine feste Zulage im Zeitlohn.

Der Tarifvertrag muss jetzt in der betrieblichen Praxis umgesetzt und an einigen Stellen durch Betriebsvereinbarungen konkretisiert werden. Dazu gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und dem Betriebsrat. Die IG Metall wird die Arbeitnehmervertreter/-innen eng begleiten und notwendige Schulungen vermitteln, damit diese möglich effektiv die Interessen der Beschäftigten vertreten können.

Das betrifft u.a.

  • Regeln für Zeitausgleich der Arbeitszeitkonten
  • Ersteingruppierungsvorschriften
  • Anwendung Vertretungsregelung
  • Kriterien für Zusatzstufen entwickeln
  • Leistungsvergütung in möglichst vielen Bereichen ausgestalten
  • paritätische Kommission bilden – Umgang mit Reklamationen

 

Von: Robert Fink - aw

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